Diese Gesetze stammen aus verschiedenen Sagas. Diese Gesetze zeigen, welche Bedingungen der Anwärter erlernen musste, um in den Kriegerbund aufgenommen zu werden.
Aufnahmebedingungen der Fianna
- Niemand wurde zur großen Versammlung, zum Jahrmarkt, zum Feste zugelassen, bevor seine Eltern, sein Clan und seine Verwandten Gewähr leisteten, dass sie seinen Tod nie an einer anderen Person der Gemeinschaft rächen wollten, demzufolge er von keinem anderen als von sich selbst gerächt zu werden konnte, und was ihm auch Übles zustoßen möge.
- Niemand wurde aufgenommen, bevor er ein vollkommener Dichter wäre und die 12 Bücher der Poesie gelesen hätte.
- Keiner wurde aufgenommen, bevor nicht eine weite Grube für ihn gegraben war, in der er bis zu den Knien stand, mit seinem Schild in der einen und einem Haselstock von der Länge eines Kriegerarmes in der anderen Hand. 9 Krieger, bewaffnet mit 9 Speeren, traten bis auf 9 Furchen vor ihn. Sie pflegten ihre 9 Speere zugleich nach ihm zu werfen. Wurde er trotz seines Schildes und Haselstocks verwundet, wurde er nicht aufgenommen.
- Niemand wurde aufgenommen, bevor sein Haar geflochten und bevor er durch einige Wälder gejagt worden war, wobei ihn die ganze Schar der Fianna verfolgte, mit der Absicht, ihn zu verwunden. Der Abstand zwischen ihnen war nur eine Baumlänge. Wenn sie ihn erreichten und verwundeten, wurde er nicht aufgenommen.
- Niemand wurde aufgenommen, wenn die Waffen in seiner Hand zitterten.
- Niemand wurde aufgenommen, wenn eine einzige Flechte seines Haars durch einen Zweig im Walde losging, während er durchgejagt wurde.
- Niemand wurde aufgenommen, dessen Fuß während des Laufes einen einzigen welken Zweig gebrochen hatte.
- Niemand wurde aufgenommen, außer, er konnte über einen Baum (einen Zweig) in Manneshöhe springen oder unter einem kniehohen Zweig durchschlüpfen, ohne seine Eile zu mindern.
- Niemand wurde aufgenommen, außer er konnte einen Dorn aus der Ferse ziehen, ohne seine Geschwindigkeit zu vermindern.
- Niemand wurde aufgenommen, ohne zuerst dem DRUIDEN/GODEN Treue und Gehorsam geschworen zu haben.
- Kein Mädchen durfte verheiratet werden, ohne die Anfrage, ob sie nicht einen Liebhaber in der Fianna habe, und wenn dies der Fall war, musste erst eine Steuer gezahlt werden, ehe sie heiraten durfte.
Die Gesetze der Fianna:
- Keine Mitgift zu nehmen, die Frau um ihrer selbst willen zu wählen
- Frauen nicht zu kränken
- niemand des Schmuckes und der Speise halber abzuweisen
- auch vor 9 Feinden nicht zu fliehen
Gesetze der Wikinger
Kein Mann sollte hier aufgenommen werden, der älter wäre als 50 und jünger als 18 Jahre. dazwischen sollten alle sein. Nicht sollte Blutsverwandtschaft dabei mitsprechen, wenn solche Männer aufgenommen werden wollten, die nicht den Gesetzen entsprachen. Kein Mann sollte vor einem gleich streitbaren und gleich gerüsteten fliehen. Jeder sollte den anderen rächen wie seinen Bruder. Keiner sollte ein Wort der Furcht sprechen oder in irgend einer Lage verzagen, so hoffnungslos sie auch schiene. Alles, was sie auf den Heerfahrten erbeuteten, sollten sie zur Stange bringen, minderes oder größeres Gut, das Geldeswert hätte. Wenn einer das nicht getan hätte, so hätte er gehen müssen. Keiner sollte eine Verleumdung ausbringen. Wenn aber eine Neuigkeit bekannt würde, sollte niemand so vorlaut sein, sie öffentlich mitzuteilen; denn nur der Skalde sollte dort alle Neuigkeiten verkünden. Niemand sollte ein Weib in der Burg haben und keiner länger auswärts sein. Und wenn ein Mann aufgenommen wäre, der den Vater oder Bruder des Mannes erschlagen hätte, der zuvor dagewesen, oder sonst irgendeinen verwandten Mann, und das späterhin herauskäme, nachdem er aufgenommen wäre, so sollteder RAT alles entscheiden, und so auch bei jeder anderer Uneinigkeit, die unter ihnen entstünde.
Schilderung von den Aufnahmeriten bei König Frotho (5. Buch)
Die einen zogen sie an Stricken in die Höhe und peinigten sie in der Weise, dass sie sie wie einen Treibball auf- und abschwingen ließen, andere ließen sie auf eine Bockshaut treten und brachten sie, wenn sie nicht aufpassten, auf dem schlüpfrigen Felle durch einen Zug an einem versteckten Seile zu Falle, andere zogen sie an Keulen und verhängten über sie eine Scheinaufhängung wie mit dem Strick, anderen sengten sie Bart- und Kopfhaar mit brennenden Kienspänen ab, anderen verbrannten sie die Scham mit einem darunter gehaltenen Feuerbrande. Jungfrauen ließen sie nicht eher heiraten, als bis sie ihnen ihre Keuschheit geopfert. Die Fremden warfen sie mit Knochen, andere zwangen sie zur Unmäßigkeit und ließen sie von dem übermäßigen Trunke bersten. Niemand durfte seine Tochter verheiraten, wenn er nicht erst ihre Gunst und Huld erkauft hatte. Keiner durfte sich eine Frau nehmen, wenn er nicht erst ihre Zustimmung teuer erkaufte.
Weitere Gesetze König Frothes (russische und dänische Gesetze) Saxo:
- Die Frau darf nach eigener Entscheidung, auch gegen den Willen des Vaters heiraten.
- Männer mussten das Mädchen heiraten, das sie zuerst verführt hatten (dänisch).
- Er bestimmte auch, dass, wer ins Heer trete und Anspruch mache auf den Ruf erprobter Tüchtigkeit, einen im Kampf angreifen, gegen zwei sich wehren müsse, dreien mit mässigem Rückwärtssetzen des Fußes ausweichen, vor vieren aber ohne Scham fliehen dürfe.
Außerdem bei Saxo erhalten (7. Buch):
Am Hofe König Harald Kampfzahns musste jeder Soldat, ohne mit der Wimper zu zucken, einen Hieb auf die Augenbrauen ertragen, andernfalls wurde er vom Hofe vertrieben und hatte ausgedient.
Aus der Halfssaga ok Halfsrekkar (10), Wahl der Halfsrecken und Hrokslied:
Niemand sollte mitfahren, der jünger war als 18 Jahre. Im Hofe stand ein großer Stein, keiner sollte fahren, der den Stein nicht aufheben konnte. Keiner sollte fahren, der nicht ein erprobter Mann wäre, so dass er nie bekümmert sei, oder ein furchtsames Wort spreche, oder die Lippen einer Wunde wegen verziehe. Niemand sollte ein Schwert länger als eine Elle haben (preuß. Elle: 0,6669 m), keiner sollte weniger Kraft haben als 12 gewöhnliche Männer. Niemals sollten sie Frauen oder Männer gefangen nehmen, keiner sollte seine Wunde vor dem nächsten Tage zur selben Zeit verbinden. Keiner sollte aufgenommen werden, der weniger Kraft und Mut besaß, als nun gesagt wurde. Als Zeichen ihrer Tapferkeit pflegten sie, niemals auf dem Schiff ihre Zelte aufzuschlagen oder das Segel bei Sturm herabzulassen. (Hrokslied:) Keiner scheue den Tod, keiner spreche ein ängstliches Wort, keiner klage über Wunden und verbinde sie vor dem nächsten Tage. Keiner sollte dem König folgen, der sein Gesetz nicht sorglich hielt. Auch vor 11 Gegnern auf einen flohen sie nicht. Keiner sollte eine Gefangene kränken noch die Frau eines fremden Mannes. Mädchen sollten sie um Gold mit dem Willen des Vaters kaufen. Keine Gefangenen durften sie vergewaltigen. (Es ist aus der Saga weiterhin ersichtlich, dass sie unverheiratet leben mussten).
Aus der Örvaodd saga Kap. 18:
Kein rohes Fleisch essen und kein Blut trinken, friedliche Kaufleute, Bauern oder Frauen nicht zu berauben, bei Todessstrafe keine Frau zu vergewaltigen.
Das sind die überlieferten Gesetze, nach denen die Ausbildung ausgerichtet ist. Wenn die Proben bestanden werden, kann der Krieger nun seine Einweihung zum Kämpfer erhalte. Das heisst er konnte sich einem speziellen Elitekriegerbund anschließen und in dieser Gemeinschaft Aufgaben übernehmen, oder zurückkehren und heiraten.